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Non-Compliance-Geräte

Bei den „Non-Compliance-Geräten“ handelt es sich um spezielle Apparaturen, die eingesetzt werden, wenn das Behandlungsziel nicht allein mit Zahnspangen erreicht werden kann. Da sie fest im Mund eingesetzt sind, ist keine Mitarbeit des Patienten (= non Compliance) erforderlich. Ein typisches Beispiel für Non-Compliance-Geräte sind Miniimplantate.

Wie eine feste Zahnspange wirken die Geräte 24 Stunden im Mund, sodass mit ihnen erfahrungsgemäß sehr gute und schnelle Ergebnisse möglich sind.

Wir setzen Non-Compliance-Geräte unter anderem ein, um einen zu schmalen Oberkiefer zu verbreitern, einen zu weit zurückliegenden Unterkiefer („Unterbiss“) nach vorn zu bewegen oder um einzelne Zähne unabhängig von anderen zu verschieben.

Informationen zu vielen Non-Compliance-Geräten finden Sie in unserer umfangreichen KFO-Welt.

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